Astrid-Lindgren-Schule / Frankfurt a. M.

Infos für Eltern

Schulverwaltung:

Schulleitung: Herr Weber
Vertretung: Frau Gardner
Schulsekretariat: Frau Billmann
Schulhausverwalter: Herr Benguerisch

 

 

 

 

Öffnungszeiten Sekretariat:


Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

 

Schulelternbeirat:

Vorsitzende:

Joana Magalhaes Gerhardt    jomagalhaes@gmx.net

Nadine Dietl    nadine.dietl@iesy.net

 

Termine für Eltern (SEB) können Sie abrufen unter: https://calendar.google.com/calendar/embed?src=qsie4tjdi7257or123l7o55dmk%40group.calendar.google.com&ctz=Europe/Berlin

 

Unterrichtszeiten:

Gleitzeit 07:50 Uhr bis 08:00 Uhr
1. Stunde 08:00 Uhr bis 08:45 Uhr
2. Stunde 08:45 Uhr bis 09.30 Uhr
Pause 09:30 Uhr bis 09:50 Uhr
Frühstück 09:50 Uhr bis 10:00 Uhr
3. Stunde 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr
4. Stunde 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr
Pause 11:30 Uhr bis 11:45 Uhr
5. Stunde 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr
6. Stunde 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gleitzeit bedeutet, dass die Kinder  bei Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr schon ab 7:50 Uhr in ihren Klassenraum kommen können.
Wichtig: Haben Kinder an einem Tag erst um 8:45 Uhr Schule, dürfen sie erst mit dem Blinken das Schulhaus betreten, damit die anderen Klassen nicht gestört werden!
Wir bieten für diese Kinder eine kostenlose  Frühbetreuung  von 7:30 Uhr bis 8:45 Uhr an.

Frühstück:
Damit Ihr Kind in der Schule konzentriert und ausdauernd lernen kann, muss es schon vor der Schule etwas essen und trinken. Für die Frühstückspause geben Sie bitte zusätzlich noch ein gesundes Frühstück (z.B. ein belegtes Vollkornbrot und etwas Obst) mit.

Süßigkeiten (auch Milchschnitten), Kuchen, süße Getränke und Trinktütchen gehören nicht in den Schulranzen.


Sportunterricht:
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an Tagen mit Sportunterricht Kleidung und Schuhe trägt, die es selbstständig und zügig aus- und anziehen kann, damit die Bewegungszeit nicht zu kurz kommt. Jeglicher Schmuck sollte an diesen Tagen zu Hause bleiben. Lange Haare bitte zusammen binden. Es hilft sehr, wenn der Turnbeutel und die Sachen Ihres Kindes beschriftet sind!

Beurlaubungen
Die Klassenlehrerin kann aus wichtigen Gründen Ihr Kind bis zu zwei Tage beurlauben. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen einmalig während der Grundschulzeit möglich. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 6 Wochen vor den Ferien schriftlich an die Schulleitung erfolgen.

Krankmeldungen
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht in die Schule kommen kann, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Bitte rufen Sie möglichst schon vor 7:30 Uhr im Sekretariat an. Sie können (auch schon am Vortag) auf den Anrufbeantworter sprechen. Bitte hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter den vollständigen Namen des Kindes und die Klasse oder den Namen der Klassenlehrerin.
Für jeden Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, die spätestens am 3. Fehltag vorliegen sollte.
Diese könnte wie folgt aussehen:
Entschuldigung

Kopfläuse:
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen - trotz bester Körperpflege und täglicher Haarwäsche! Damit die Ausbreitung eingedämmt wird, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Schule sofort zu informieren, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen. Ihr Kind kann dann vorübergehend nicht am Unterricht teilnehmen und muss schnellstmöglich behandelt werden. Nach Ihrer schriftlichen Bestätigung der Behandlung kann es wieder in die Schule kommen. Lassen Sie sich vom Arzt oder in der Apotheke über die entsprechenden Mittel beraten. Beachten Sie bitte, dass die Behandlung nach acht Tagen wiederholt werden muss!

Schulunfälle:
Ihr Kind ist in der Schule und auf dem Schulweg unfallversichert. Sollte etwas in der Schule vorfallen (auch wenn es Ihrem Kind z.B. schlecht wird) werden wir Sie telefonisch benachrichtigen. Sie müssen Ihr Kind dann abholen. Für solche Fälle brauchen wir dringend alle Telefonnummern, unter denen wir Sie als Eltern oder auch andere Personen Ihres Vertrauens (z.B. Großeltern) erreichen können. Bitte denken Sie immer daran (z.B. auch bei einem Arbeitsplatzwechsel), uns die aktuellen Nummern mitzuteilen.

Schulweg:
Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, damit es ihn möglichst bald alleine bewältigen kann! Der Schulweg soll immer zu Fuß zurückgelegt werden. Dies ist gesund und ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit. Das Kind lernt seine Umgebung besser kennen und hat Gelegenheit mit anderen Kindern in Kontakt zu treten. Sie sollten unbedingt vermeiden Ihr Kind mit dem Auto zu bringen!

Bitte begleiten Sie Ihr Kind nur in den ersten zwei Wochen bis in den Klassenraum. Es sollte möglichst bald alleine ins Schulhaus kommen und auch am Eingang abgeholt werden. Dann können wir auch schneller erkennen, ob sich ungebetene Personen auf dem Schulgelände oder im Haus befinden. Spätestens am Ende des ersten Halbjahres sollten alle Kinder ihren Schulweg alleine bewältigen.

Mitteilungen:
Bitte nutzen Sie das Mitteilungsheftchen oder die Postmappe Ihres Kindes, um Infos an die Lehrerin weiterzugeben, Gesprächstermine zu vereinbaren usw. Gespräche an der Klassentür sind in der Regel für alle Beteiligten unbefriedigend und sollten vermieden werden!

Elternabend:
Elternabende dienen dem Austausch zwischen Eltern und Lehrerinnen und bieten die Gelegenheit zum ausführlichen Gespräch über Unterrichtsinhalte, Methoden und organisatorische Fragen. Ihre Teilnahme ist deshalb unbedingt notwendig! Falls Sie aus dringenden Gründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte die Elternsprecher oder die Klassenlehrerin und sprechen Sie ab, wer Sie im Anschluss über den Abend informieren kann.

Hausaufgaben Grundsätze:
Alle Klassen, einschließlich der Vorklasse haben in der Regel von Montag bis Freitag Hausaufgaben.
Notieren der Hausaufgaben:
Die Vorklasse führt einen Hausaufgabenordner
Die 1. Klassen notieren sich ein Haus als Hausaufgabensymbol
Die 2., 3. und 4. Klassen führen ein Hausaufgabenheft oder haben einen
HA-Wochenplan
In das Hausaufgabenheft wird notiert: „Keine Hausaufgaben“
Jedes Schulkind ist für seine Hausaufgaben selbst verantwortlich.
Die Hausaufgaben werden von den Lehrkräften regelmäßig kontrolliert und es gibt eine schriftliche Rückmeldung an die Eltern, wenn die Hausaufgaben mehr als 3mal fehlen.
Besondere Vereinbarungen zur regelmäßigen Kontrolle der Hausaufgaben können im Einzelfall mit den Eltern vereinbart werden, z.B. Eltern unterschreiben täglich im Hausaufgabenheft.

Erweiterte schulische Betreuung im Haus:
Die erweiterte schulische Betreuung bietet eine Hausaufgabenbetreuung von Montag bis Donnerstag an. Die SchülerInnen machen mit Hilfe der ErzieherInnen ihre Hausaufgaben. Es liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, die Hausaufgabe aufzuschreiben oder einzupacken. Sie zeigen in der Betreuung ihr Hausaufgabenheft. Die ErzieherInnen unterschreiben und nutzen ggf. das Hausaufgaben-Heft für Bemerkungen als Rückmeldung für Eltern und LehrerInnen
Die KlassenlehrerInnen informieren die ErzieherInnen, wenn Hausaufgaben fehlen sollten.

Fundsachen: Im Foyer liegen Fundsachen aus. Werden Kleidungsstücke bis zu den Ferien nicht abgeholt, spenden wir sie gemeinnützig.

 

Unterrichtsvertretung: Die Vertretung und der Ausfall von Unterricht richtet sich nach dem Vertretungskonzept der Schule.

Das Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Kultusministeriums.

Grundsätze:

  • Die Grundunterrichtsversorgung hat Vorrang vor Wahlunterricht.

  • Der Grundunterricht muss in voller Höhe abgedeckt sein.

  • Der Grundunterricht muss vertreten werden.

  • Zusätzliche Klassenbildungen und andere Maßnahmen über die zentrale Zuweisung hinaus sind nicht möglich.

  • Das Budget ist einzuhalten.

Die verlässlichen Öffnungszeiten werden eingehalten. Das heißt für die erste und zweite Klasse ist eine Betreuung von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr und für die dritten und vierten Klassen bis 12:30 Uhr garantiert. Randstunden und AG`s können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ausfallen.

Im Vertretungsfall gilt: Wenn möglich wird der Unterricht vertreten. Besteht keine Möglichkeit der Vertretung, werden die Klassen aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt im Jahrgang und im Nachbarjahrgang (Jahrgang 1/2 bzw. 3/4).

 

 

 

 

Hier finden Sie das komplette Vertretungskonzept